Ablauf

In drei Schritten unterstütze ich Sie auf dem Weg zu einem fundierten Gutachten

  • Wie gehen wir vor …

Sie haben einen bestimmten Sachverhalt oder Mängel, die geklärt werden müssen. Dann warten Sie nicht zu lange und ziehen fachkundige Unterstützung durch einen erfahrenen Sachverständigen*in für Bauschäden hinzu.

In drei Schritten begleite ich Sie zu einer verlässlichen Grundlage und einem aussagekräftigen Gutachten, das auch für Personen ohne Fachwissen klar und nachvollziehbar ist.

  • Und so läuft es ab …

Vorbereitung

  • Der Auftraggeber erläutert, welchen
    Sachverhalt es zu begutachten gilt.
  • Entsprechend der Aufgabenstellung bzw. der
    zur Verfügung gestellten Unterlagen wird der Ortstermin vorbereitet.

Ortstermin

  • Das Bauwerk, die einzelnen Bauteile, die Einzelgewerke oder Mängel werden in Augenschein genommen.
  • Bei Bedarf werden Probeentnahmen, Material­untersuchungen, Bauteilöffnungen etc. durchgeführt.

Dokumentation

  • Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Sachverhalte in Form
    einer Niederschrift bzw. eines Gutachtens dokumentiert.
  • Dokumentierung der festgestellten Sachverhalte des Ortstermins in Form einer Stellungnahme oder eines ausführlichen Gutachtens.
  • Der Aufraggeber bekommt die Dokumentation postalisch oder auf Wunsch als PDF per Email zugeschickt.
  • Und so läuft es ab …

Vorbereitung

  • Der Auftraggeber erläutert, welchen
    Sachverhalt es zu begutachten gilt.
  • Entsprechend der Aufgabenstellung bzw. der
    zur Verfügung gestellten Unterlagen wird der Ortstermin vorbereitet.

Ortstermin

  • Das Bauwerk, die einzelnen Bauteile, die Einzelgewerke oder Mängel werden in Augenschein genommen.
  • Bei Bedarf werden Probeentnahmen, Material­untersuchungen, Bauteilöffnungen etc. durchgeführt.

Dokumentation

  • Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Sachverhalte in Form
    einer Niederschrift bzw. eines Gutachtens dokumentiert.
  • Dokumentierung der festgestellten Sachverhalte des Ortstermins in Form einer Stellungnahme oder eines ausführlichen Gutachtens.
  • Der Aufraggeber bekommt die Dokumentation postalisch oder auf Wunsch als PDF per Email zugeschickt.
  • Und so läuft es ab …

Vorbereitung

  • Der Auftraggeber erläutert, welchen
    Sachverhalt es zu begutachten gilt.
  • Entsprechend der Aufgabenstellung bzw. der
    zur Verfügung gestellten Unterlagen wird der Ortstermin vorbereitet.

Ortstermin

  • Das Bauwerk, die einzelnen Bauteile, die Einzelgewerke oder Mängel werden in Augenschein genommen.
  • Bei Bedarf werden Probeentnahmen, Material­untersuchungen, Bauteilöffnungen etc. durchgeführt.

Dokumentation

  • Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Sachverhalte in Form
    einer Niederschrift bzw. eines Gutachtens dokumentiert.
  • Dokumentierung der festgestellten Sachverhalte des Ortstermins in Form einer Stellungnahme oder eines ausführlichen Gutachtens.
  • Der Aufraggeber bekommt die Dokumentation postalisch oder auf Wunsch als PDF per Email zugeschickt.
  • Und so läuft es ab …

Vorbereitung

  • Der Auftraggeber erläutert, welchen
    Sachverhalt es zu begutachten gilt.
  • Entsprechend der Aufgabenstellung bzw. der
    zur Verfügung gestellten Unterlagen wird der Ortstermin vorbereitet.

Ortstermin

  • Das Bauwerk, die einzelnen Bauteile, die Einzelgewerkevoder Mängel werden in Augenschein genommen.
  • Bei Bedarf werden Probeentnahmen, Material­untersuchungen, Bauteilöffnungen etc. durchgeführt.

Dokumentation

  • Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Sachverhalte in Form
    einer Niederschrift bzw. eines Gutachtens dokumentiert.
  • Dokumentierung der festgestellten Sachverhalte des Ortstermins in Form einer Stellungnahme oder eines ausführlichen Gutachtens.
  • Der Aufraggeber bekommt die Dokumentation postalisch.
  • Was kostet ein Sachverständigen-Gutachten?
  • Das Honorar wird nach tatsächlichem Aufwand in Stunden berechnet, zzgl. anfallender Nebenkosten (An- und Abfahrt, Schreibkraft, Bildmaterial etc.).
  • Zusatzleistungen wie Materialuntersuchungen, Probeentnahmen, Bauteilöffnungen etc. werden gesondert abgerechnet.
  • Für definierte Aufgaben/Leistungen können Pauschalen vereinbart werden.
  • Wir erstellen Ihnen im Vorfeld einen Kostenvoranschlag.